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Fragen
zum Betreuungshof Wasserburg-Rottmoos |
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Fragen
zum Therapeutischen Kleinstheim in München |
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Fragen zum Betreuten Wohnen |
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Fragen
zur Gärtner-Ausbildung: Zierpflanzenbau |
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Fragen
zur Gärtner-Ausbildung: Garten- und Landschaftsbau |
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Fragen
zum Jugendwohnheim "J.B. Erlmeier" für Auszubildende
in Frontenhausen (Gärtnerei) |
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Fragen
zum Jugendwohnheim "Haydn" für Auszubildende in München |
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Fragen
zum Jugendwohnheim "Nymphenburg" für Auszubildende
in
München |
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Fragen
zum Heilpädagogischen Heim im München-Johanneskirchen |
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Fragen
zur Heilpädagogischen Tagesstätte in München-Johanneskirchen |
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Fragen
zur Beratungsstelle Oberbayern in München |
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Fragen
zur Beratungsstelle Oberpfalz in Regensburg |
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Fragen
zur Beratungsstelle Niederbayern in Straubing |
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Fragen zum Betreuungshof Wasserburg-Rottmoos
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Wer kann in Rottmos aufgenommen
werden? |
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Wir nehmen erwachsene Menschen
mit einer
Hör- und Sprachbehinderung auf - auch mit Mehrfachbehinderung.
Wir können nicht aufnehmen: |
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Menschen, die einer geschlossenen Unterbringung bedürfen |
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Taubblinde Menschen |
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Menschen in Pflegestufe 2 |
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Menschen mit erheblicher Alkoholerkrankung ohne vorherigen
Entzug |
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Menschen mit Weglauftendenz |
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Menschen mit Fremd- und Autoaggressionen |
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Wie
wird die Aufnahme / der Aufenthalt finanziert? |
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Die Kosten werden in der Regel von den
zuständigen Sozialhilfeträgern
(z.B. Bezirk, Landschaftsverband) übernommen.
Eigenes Vermögen über 2.500 € wird von den Kostenträgern
zur
Finanzierung herangezogen.
Wie sieht der Tagesablauf
im Betreuungshof Rottmoos aus?
Der Tagesablauf ist in jedem der vier
Wohnbereiche unterschiedlich
gestaltet.
Er orientiert sich an den Bedürfnissen der einzelnen Personen
im Wohnbereich:
Im Wohnbereich 1 hat die Förderung zur Eigenständigkeit
Vorrang. Hier
bereiten zum Beispiel die Bewohner
ihr Abendessen selbst zu.
Im Wohnbereich 3 mit körperlich schwächeren, älteren
Bewohnern gibt es eine
Mischform: Teils wird das
Abendessen geliefert - teils wird selbst gekocht.
Was bedeutet "Tagesstrukturierende
Maßnahmen"?
Die Tagesstrukturierenden Maßnahmen
sind ein Angebot zur sinnvollen Beschäftigung für Menschen,
die keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen (können).
Sie füllen das Leben und die Leerzeiten im Alltag.
Tagesstrukturierende Maßnahmen können sein:
- Wandern
- Gymnastik
- Schwimmen
- Basteln
- Bauen
- Gesellschaftsspiele
- Sport
Tagesstrukturierenden Maßnahmen tragen dazu bei, sich nicht
vergessen und nutzlos zu fühlen. Sie aktivieren Körper,
Geist und Seele und wirken in hohem Maß vorbeugend zur Erhaltung
der Gesundheit.
Kann ich mir die Einrichtung
einmal anschauen?
Sie können unsere Einrichtung selbstverständlich
persönlich anschauen.
Einen Besuch bieten wir gerne nach Terminabsprache an.
Schicken Sie eine E-Mail, faxen Sie oder schreiben Sie.
Tel:
08071 - 59 69 -0
Fax: 08071 - 59 69 -51
e-mail: rottmoos@blwg.de
Ein Tag der offenen Tür findet jedes Jahr im Rahmen unseres Sommerfestes
statt.
Termin ist immer der letzte Sonntag im Juni.
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Fragen
zur Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) in München-Johanneskirchen
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Kann ich mir die Einrichtung
einmal anschauen? |
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Sie können unsere Einrichtung
selbstverständlich gerne persönlich kennenlernen. Ein Besuch
ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Rufen Sie uns einfach an, schicken uns ein Fax oder eine E-Mail
oder schreiben Sie uns: Tel.: 089/95728-5001 Fax.:089/95728-5000
E-Mail: hpt.joki@blwg.de
Wie wird
die heilpädagogische Maßnahme (die Aufnahme in die HPT)
finanziert?
Nach einem
persönlichen Kennenlernen stellt die Familie/die Eltern einen
Antrag auf Eingliederungshilfe bei dem zuständigen Sozial- oder
Jugendhilfeträger (Jugendamt oder örtlicher Sozialhilfeträger).
Dazu ist ein HNO-ärztliches oder ein kinder- und jugendpsychiatrisches
Gutachten notwendig. In Einzelfällen ist die Mithilfe des Allgemeinen
Sozialdienstes wichtig.
Wir beraten Sie und helfen beim Schreiben/Ausfüllen des
Antrages auf Eingliederungshilfe.
Eine Aufnahme in die Einrichtung ist erst nach
der Bewilligung des zuständigen Kostenträgers möglich.
Die Eltern werden mit einer so genannten „häuslichen Ersparnis“
an den Kosten des Mittagessens beteiligt.
Was ist das Besondere an
einer Heilpädagogischen Tagesstätte
im Vergleich zu einem Regelhort?
Eine Heilpädagogische
Tagesstätte wird von Kindern und Jugendlichen besucht, die besondere
Probleme und Schwierigkeiten in den verschiedensten Entwicklungsbereichen
mitbringen, wie z.B. der Sprache, der Persönlichkeitsentwicklung,
des Sozialverhaltens oder der Motorik. Dies macht auch eine spezifische
Förderung und einen klar strukturierter Tagessablauf durch geschultes
Fachpersonal sowie kleine Gruppen mit maximal 9 Kindern notwendig.
Bei Bedarf sind Therapieangebote im Haus möglich. Eine besondere
Bedeutung kommt dem regelmäßigen Austausch mit den Eltern
zu.
Einen Hort besuchen in der Regel Kinder, deren Eltern berufstätig
sind, um Aufsicht, Hausaufgabenbetreuung und Spielangebote zu bekommen.
Die Kinder werden in Gruppen von 25 bis 30 Kinder betreut.
Warum ist die Arbeit mit
den Eltern so wichtig?
Unsere Arbeit mit den Familien
unserer Kinder orientiert sich an der Auffassung, dass die Schwierigkeiten
der Kinder nur unter Einbeziehung des zentralen Lernmilieus Familie
behandelt werden können. Wir bieten der Familie in regelmäßigen
Gesprächen Beratung in Erziehungsfragen und versuchen, sie für
die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sensibilisieren. Unsere Eltern-
und Familienarbeit beinhaltet:
· Beratung im Umgang mit
Verhaltens- und Entwicklungsproblemen des Kindes
· Eltern-Kind-Interaktionsförderung
· Vermittlung individueller Beratungs- und Therapieformen
· Bearbeitung von Problem- und Konfliktstellungen auf Elternebene
· Verbesserung der familiären Kommunikation
·
Transparenz der sozialpädagogischen Förderung des Kindes
· Stützende Hilfen bei besonderen sozialen Problemstellungen
und Umgang mit
Behörden und Kostenträgern
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Fragen
zum Heilpädagogischen Heim (HPH) in München-Johanneskirchen
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Wie viel muss ich bezahlen,
wenn mein Kind während der Schulzeit im Wohnheim wohnt?
Das hängt vor allem von Ihren Einkommens-
und Vermögensverhältnissen und zu einem geringeren Teil
vom zuständigen Kostenträger (Bezirk Oberbayern oder Jugendamt)
ab.
Sie können sich ihren Eigenanteil vorab vom zuständigen
Kostenträger ausrechnen lassen.
Wir beraten Sie gerne zu den Fragen des Eigenanteils.
Wenn Ihr Kind bei uns im Wohnheim wohnt, hat es auch finanzielle
Vorteile: Taschengeld, geg. Bekleidungszuschuß, Zuschüsse
für Schullandheim-Aufenthalte und Weihnachtsgeld).
Sie können die Aufwendungen für Ihr Kind von der Lohn-/Einkommensteuer
absetzen.
Der tägliche Fahrtweg
meines Kindes zur Schule ist sehr weit. Wohnen im Schülerwohnheim
würde mein Kind entlasten,- aber was ist wenn es meinem Kind
nicht gefällt oder wenn es großes Heimweh bekommt?
Heimweh, gerade am Anfang des Aufenthaltes
im Schülerwohnheim, ist ganz normal. Erfahrungsgemäß
legt sich dieses Gefühl, wenn Ihr Kind den Rhythmus seines Aufenthaltes
in München-Johanneskirchen einmal miterlebt haben (Montag früh
bis Freitag nach der Schule in München bleiben, aber dann für
ein langes Wochenende nach Hause und in den Schulferien daheim bleiben).
Sehr gern bieten wir Ihrem Kind vor einer endgültigen Aufnahme
ein kostenloses „Probewohnen“ von ein bis zwei Wochen
an. Dies muss aber in Absprache mit den jeweiligen Schulen (gegebenenfalls
abgebende und aufnehmende Schule) geplant werden. Die Kinder haben
nach dem Probewohnen eine viel bessere Vorstellung davon, wie der
Alltag im Schülerwohnheim aussieht und auch die Eltern (das ist
ganz wichtig!) können testen, wie schwer ihnen die vorübergehende
Trennung fällt.
Sie können regelmäßig mit Ihrem Kind telefonieren
und auch angekündigte Besuche sind bei uns im Schülerwohnheim
gar kein Problem.
Was ist, wenn mein Kind krank
wird?
Leichtes Unwohlsein oder vorübergehende
Unpässlichkeiten, die dazu führen, dass Ihr Kind einmal
von der Schule ins Wohnheim geschickt wird, am nächsten Tag aber
wieder zur Schule gehen kann, sind kein Problem.
Ist Ihr Kind aber für den Rest der Woche krank geschrieben, dann
müssen Sie es abholen, da wir an den Vormittagen keine entsprechende
Betreuung anbieten können.
Wenn mein Kind ins Schülerwohnheim
geht, kann es seinen Sportverein vor Ort nicht mehr besuchen. Kann
mein Kind in München zu einem entsprechenden Verein gehen?
Grundsätzlich ja. Wir unterstützen
es, wenn sich Kinder in Sport- oder anderen Vereinen betätigen.
Der Besuch dieses Vereins muss aber mit dem Tagesablauf der Wohnheimgruppe
abgestimmt werden und darf auch die schulischen Belange nicht stören.
Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Ihr Kind sich mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln in München zu Recht findet (dabei helfen wir
natürlich) und alleine zum Verein fahren kann. Eine Begleitperson
können wir verständlicherweise nicht abstellen.
Kann ich mir die Einrichtung
einmal anschauen?
Sie können unsere Einrichtung selbstverständlich
gerne persönlich kennenlernen. Ein Besuch ist nach vorheriger
Terminabsprache möglich.
Rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns ein Fax oder eine E-Mail
oder schreiben Sie uns:
Tel.: 089/95728-5201
Fax.:089/95728-5200
E-Mail: hph.joki@blwg.de
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Fragen zur Wohngemeinschaft
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Wer kann in die Wohngemeinschaft
aufgenommen werden? |
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Wir nehmen hör- und sprachgeschädigte
Erwachsene (auch mit Mehrfachbehinderung) auf, die ein möglichst
selbständiges Leben in der Gemeinschaft mit anderen Hör-
und Sprachgeschädigten führen möchten, sich das dauerhafte
Allein-Leben in einer eigenen Wohnung aber noch nicht zutrauen.
Wir können nicht aufnehmen: |
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Suchtabhängige (z.B. Personen mit einer Alkohol-
/Drogenerkrankung) |
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Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung eine
regelmäßige Betreuung brauchen |
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Auszubildende |
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Minderjährige |
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Wie
groß sind die Zimmer und was kosten sie?
Die Zimmer sind zwischen 12 qmund 20 qm
groß und kosten zur Zeit zwischen 227 und 300 € Warmmiete.
Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist in diesem Preis eingeschlossen.
Wer bezahlt die Miete?
Mieter mit eigenem Einkommen zahlen die
Miete selbst. Mieter, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen,
können beim zuständigen Amt Wohngeld beantragen.
Unternehmen die Mieter etwas
zusammen (z.B. gemeinsames Kochen)?
Die Mieter entscheiden selbst, ob sie
etwas gemeinsam unternehmen wollen oder nicht.
Einmal im Monat ist Mieterversammlung mit Anwesenheitspflicht.
Kann ich mir die Wohngemeinschaft
einmal anschauen?
Sie können die WG selbstverständlich
persönlich anschauen.
Ein Besuch ist nach Terminabsprache möglich.
Zum Kennenlernen der WG ist auch ein kurzes Probewohnen möglich.
Schicken Sie eine E-Mail, faxen Sie, rufen Sie an oder schreiben Sie.
Tel: 089 - 54 42 61 -20
Fax: 089 - 54 42 61 -22
e-mail: jwh.hay@blwg.de (z.H. Fr. Holzer)
Muss ich eigene Möbel
mitbringen?
In den Zimmern gibt es bereits Möbel.
Wer will, kann aber auch nach Absprache eigene Möbel mitbringen.
Wie lange kann ich in der
WG wohnen?
Jeder Mieter erhält einen unbefristeten
Mietvertrag. Die Kündigungszeit beträgt 1 Monat zum Monatsende.
Die Bewohner wohnen in der Regel mindestens ein halbes Jahr bis
mehrere Jahre in der WG. Die Wohngruppe soll aber als Übergang
zum Wohnen in der eigenen Wohnung gesehen werden. In regelmäßigen
Abständen wird besprochen, ob der Umzug in eine eigene Wohnung
sinnvoll ist.
Wie alt sind die Bewohner?
Zur Zeit sind die Bewohner der Wohngemeinschaft
zwischen 21 und 37 Jahre alt. Es gibt (außer der Volljährigkeit)
keine Altersvoraussetzung; jedoch sollte der Altersunterschied der
Bewohner nicht extrem weit auseinander liegen.
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Fragen zur Beratungsstelle Oberbayern, München
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Kostet die Beratung etwas?
Die Beratung kostet nichts.
Können
Sie für mich dolmetschen?
Nein.
Wir verwenden zwar in unserer Sozialberatung die Gebärdensprache;
für reines Dolmetschen wenden Sie sich aber bitte an die Dolmetschervermittlungsstellen.
Die Adressen der Dolmetschervermittlungsstellen finden Sie
hier.
Können Sie Dolmetscher vermitteln?
Nein.
Bitte wenden Sie sich an die Dolmetschervermittlungsstellen.
Die Adressen der Dolmetschervermittlungsstellen finden Sie
hier
Gibt es eine Schweigepflicht?
Ja.
Personenbezogene Daten und Inhalte dürfen nur dann an Dritte
(andere Personen oder Einrichtungen) weitergegeben werden, wenn Sie
eine schriftliche Einverständniserklärung geben.
Die Beraterinnen und Berater und die Sachbearbeiterinnen dürfen
nichts über Sie an andere Personen weitererzählen.
Muss ich Mitglied im
Gehörlosenverein sein, damit ich eine Beratung bekomme?
Nein.
Die Sprechstunden finden zwar oft in den Räumen der Gehörlosenvereine
statt, wir beraten Sie aber auch, wenn Sie kein Vereinsmitglied sind.
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Fragen zur Beratungsstelle Oberpfalz, Regensburg  |
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Kostet die Beratung etwas?
Die Beratung kostet nichts.
Können
Sie sich mit mir in Gebärdensprache unterhalten?
Ja.
Ich arbeite seit 20 Jahren in der Beratungsstelle. Ich habe viel Erfahrung
in der Kommunikation mit gehörlosen Menschen (Gebärdensprache,
Fingeralphabet).
Können Sie Dolmetscher
vermitteln?
Ja.
Ich kann ihr Anliegen an die Dolmetschervermittlung weitergeben. Die
Vermittlung für die Oberpfalz arbeitet in unseren Räumen.
Die Adressen weiterer Dolmetschervermittlungsstellen finden sie
hier.
Gibt es eine Schweigepflicht?
Ja.
Personenbezogene Daten und Inhalte dürfen nur dann an Dritte
(andere Personen oder Einrichtungen) weitergegeben werden, wenn Sie
eine schriftliche Einverständniserklärung geben.
Die Beraterinnen und Berater und die Sachbearbeiterinnen dürfen
nichts über Sie an andere Personen weitererzählen.
Muss ich Mitglied im
Gehörlosenverein sein, damit ich eine Beratung bekomme?
Nein.
Die Sprechstunden finden zwar oft in den Räumen der Gehörlosenvereine
statt, wir beraten Sie aber auch, wenn Sie kein Vereinsmitglied sind.
Kann ich auch außerhalb
der angegeben Sprechzeiten zu Ihnen kommen?
Ja.
Nach vorheriger Terminvereinbarung. Es ist aber auch ein Hausbesuch
bei Ihnen möglich.
Können Sie mich z.B.
bei Problemen am Arbeitsplatz, beraten, unterstützen und begleiten?
Ja.
Können Sie mir bei allen Problemen helfen?
Nein.
Ich muss oft selbst Rat suchen z. B. bei familiären Problemen,
Schuldnerberatung, Suchtberatungsstellen.
Ich kann aber Kontakte für die Lösung dieser Probleme vermitteln.
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Fragen zum Therapeutischen Kleinstheim München
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Muß man im Therapeutischen
Kleinstheim den Haushalt selber machen?
Ja.
Jeder Bewohner ist selbst verantwortlich für Zimmerputz, Einkauf,
Kochen, Abspülen und Wäsche waschen. Dabei gibt es aber
Anleitung.
Die Gemeinschaftsräume werden von einer Reinigungskraft geputzt.
Darf man Besucher mitbringen?
Ja.
Besucher sind grundsätzlich erwünscht. Übernachtungsbesuch
ist aber nur nach Absprache möglich, da wir kein Gästezimmer
haben.
Bekommt man einen Hausschlüssel?
Ja.
Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer und bekommt Wohnungs- und Hausschlüssel.
Darf man abends so lange
weggehen, wie man will oder auswärts übernachten?
Ja.
Bei uns wohnen nur erwachsene Hörgeschädigte, die selbst
entscheiden, wann sie heimkommen.
Bei längeren Abwesenheiten, wie z. B. Wochenende oder Urlaub,
sind Absprachen notwendig.
Wie lange kann man
im Therapeutischen Kleinstheim wohnen bleiben?
Die Aufenthaltsdauer ist nicht von vornherein
festgelegt.
Kann man später wieder
in eine eigene Wohnung ziehen?
Ja.
Wenn der Bewohner so viel Selbständigkeit erreicht hat, wie für
eine eigene Wohnung nötig ist und ambulante Hilfen ausreichen,
helfen wir bei der Wohnungssuche.
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Fragen zum Jugendwohnheim "Haydn" in München  |
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Wer wohnt im Jugendwohnheim
"Haydn"?
Im Jugendwohnheim "Haydn" wohnen
Auszubildende des Berufsbildungswerks München für Hör-
und Sprachgeschädigte, die volljährig und im letzten Ausbildungsjahr
sind. Jugendliche der vorhergehenden Ausbildungsjahre wohnen im Jugendwohnheim
"Nymphenburg".
Kann ich (allein oder mit
meinen Eltern) das Wohnheim anschauen?
Sie können das Wohnheim selbstverständlich
persönlich anschauen.
Ein Besuch ist nach Terminabsprache möglich.
Schicken Sie eine E-mail, faxen, telefonieren oder schreiben sie uns.
Tel: 089/ 54426120
Fax: 089/
54426121
e-mail: jwh.hay@blwg.de
Wie sieht der Tagesablauf
im Jugendwohnheim "Haydn" aus?
Die Auszubildenden werden früh
gegen 6 Uhr per Lichtwecker geweckt. Nach dem Aufstehen kümmert
sich jeder selbst um sein Frühstück und fährt dann
mit der
U-/S-Bahn zum Berufsbildungswerk in München-Johanneskirchen (Ausbildungswerkstätten
und Berufschule).
Die Arbeitszeit in München-Johanneskirchen beginnt um 7.30 Uhr
und endet um 16.30 Uhr. Danach fahren die Jugendlichen zurück
ins Wohnheim. Hier kommen sie um etwa 17:15 Uhr an. Sie kümmern
sich selbst um die Zubereitung des Abendessens.
Der Abend ist frei - abgesehen von den Lerngruppen
-, die ein- bis zweimal in der Woche zusammenkommen.
Besucher können bis 22 Uhr bleiben.
Wenn ich krank bin: Wer sorgt
für die Krankmeldung?
Auszubildende, die krank sind, melden sich per Mail, SMS oder Fax selbst krank.
In Fällen schwerer Krankheit nimmt das Betreuungspersonal des
Wohnheims direkt Kontakt mit den Werkstätten bzw. der Berufsschule
auf.
Dürfen die Bewohner
am Abend weggehen und wie lange?
Alle Bewohner haben einen eigenen
Hausschlüssel und können jederzeit ins Wohnheim kommen
und gehen.
Natürlich muss jeder Auszubildende seinen Abend so gestalten,
dass er am nächsten Tag für die Ausbildung/die Berufsschule
ausgeschlafen ist.
Müssen die Bewohner
kochen können?
Nicht unbedingt.
Mittags gibt es warmes Essen in München-Johanneskirchen (Ausbildungswerkstätten
und Berufsschule).
Wer auch am Abend oder am Wochenende warm Essen will, sollte schon
kochen können (Wir bieten Kochkurse an!).
Um den Einkauf und die Zubereitung von Frühstück und Abendessen
kümmern sich die Bewohner des Jugendwohnheims selbst.
Wie wird der Aufenthalt im
Wohnheim finanziert? Entstehen den Bewohnern Kosten?
In der Regel wird der Aufenthalt im Wohnheim
durch das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) finanziert. Das
Arbeitsamt zahlt neben den Ausbildungs- und Unterbringungskosten auch
ein Taschengeld.
Im Wohnheim bekommen die Bewohner wöchentlich Geld für die
Selbstverpflegung.
Nur die - geringen - Gebühren für die Internet-, Fax/Tel-
oder Waschmaschinenbenutzung müssen die Auszubildenden selbst
tragen.
Welche Lernangebote gibt es?
Im letzten Ausbildungsjahr ist es sehr
wichtig, sich gut auf die Prüfung vorzubereiten. Es gibt für
alle Berufsgruppen Lerngruppen. Die Lerngruppen kommen
1-2 mal wöchentlich zusammen. Bei Bedarf ist auch eine Einzelförderung
möglich.
Wir unterstützen unsere Auszubildenden bei ihren Bewerbungen
und bei der Wohnungssuche.
Welche Freizeitangebote gibt
es?
Für die Freizeit gibt es Dart, Billard,
Kicker, Internet, Computer, Fernsehen mit DVD und verschiedene Spiele.
Jede Woche findet ein DVD-Abend und alle vier Wochen ein Stammtisch
mit Cocktails statt.
Feiern und Ausflüge organisieren Auszubildende und Betreuer
gemeinsam nach Wunsch und Bedarf.
Ist das Wohnheim das ganze Jahr über geöffnet?
Nein.
In der Regel ist das Wohnheim jedes zweite Wochenende und in den Urlaubszeiten
des Berufsbildungswerks geschlossen.
Wer putzt mein Zimmer? Wer
wäscht meine Wäsche?
Die Zimmer werden einmal in der Woche vom
Reinigungsdienst geputzt. In der Zwischenzeit muss jeder sein Zimmer
selbst sauber und in Ordnung halten.
Ihre Wäsche können die Auszubildenden in der hauseigenen
Waschküche mit Waschmaschinen und Wäschetrockner waschen.
Die Bettwäsche kann vom Haus gestellt und gewaschen werden.
Gibt es immer eine Ansprechperson
im Wohnheim?
Das Wohnheimbüro ist immer ab 16:00
Uhr durchgehend bis zum nächsten Tag früh um 8:00 Uhr besetzt.
Auch an den offenen Wochenenden ist immer eine Ansprechperson anwesend
(ausgenommen in den Pausenzeiten am Wochenende).
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Fragen
zum Jugendwohnheim Nymphenburg |
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Dürfen die Heimbewohner
abends solange und so oft weg gehen wie sie wollen?
Nein! Oberstes Ziel ist der erfolgreiche
Abschluss der Ausbildung. Wir achten darauf, dass dieses Ziel erreicht
wird. Unser Haus wird um 22.00 Uhr geschlossen. Besucher müssen
dann gehen und Heimbewohner unter 18 müssen im Haus sein. Volljährige
Heimbewohner können sich einen Hausschlüssel ausleihen und
länger weggehen.
Wer die ganze Nacht unterwegs ist, kann morgens nicht ausgeschlafen
in die Arbeit gehen.
Die Mitarbeiter des Heimes erkundigen sich regelmäßig bei den
Ausbildern und Lehrern des BBW’ s ob bei den Jugendlichen alles
in Ordnung ist. Wenn nicht, bekommen volljährige Heimbewohner
keinen Hausschlüssel mehr oder es werden Ausgehverbote ausgesprochen.
Müssen Heimbewohner alle
Angebote der Erzieher mitmachen?
Nein! Es gibt nur zwei verpflichtende Veranstaltungen:
- Die Heimversammlung
Alle Heimbewohner müssen an der Heimversammlung
teilnehmen. Sie findet
einmal im Monat statt. Dabei werden wichtige interne
und externe Neuigkeiten,
Veränderungen und Probleme besprochen.
- Die Lernzeit
Alle neuen Heimbewohner, die im September zu uns
kommen, müssen an der
Lernzeit teilnehmen.
Die Lernzeit findet einmal wöchentlich statt.
Sind Jungs und Mädchen
im Wohnheim getrennt?
Ja! Während des Tages und bis
22. 00 Uhr dürfen sie sich gegenseitig besuchen. Wir achten besonders
darauf, dass die Privatsphäre geschützt bleibt. Sobald sich
die Mehrheit der Heimbewohner für ein Besuchsverbot entscheidet,
wird dem Rechnung getragen.
Darf im Jugendwohnheim geraucht
und Alkohol getrunken werden?
Heimbewohner unter 16 Jahren dürfen
im Haus nicht rauchen und keinen Alkohol trinken, so wie es das Jugendschutzgesetz
vorschreibt.
Für über 16-jährige ist das Rauchen ist nur in der Disco erlaubt.
Im Wohnheim wird Bier verkauft. Wir sehen im kontrollierten Bierkonsum eine größere
Möglichkeit der Einflussnahme, als in der heimlichen Trinkerei außerhalb des
Hauses.
Im Jugendwohnheim werden bedeutend mehr alkoholfreie
als alkoholische Getränke getrunken.
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