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Oft gestellte Fragen
Fragen zum Betreuungshof Wasserburg-Rottmoos
  Fragen zum Therapeutischen Kleinstheim in München
Fragen zum Betreuten Wohnen
  Fragen zur Gärtner-Ausbildung: Zierpflanzenbau
Fragen zur Gärtner-Ausbildung: Garten- und Landschaftsbau
       
  Fragen zum Jugendwohnheim "J.B. Erlmeier" für Auszubildende
   in Frontenhausen (Gärtnerei)
Fragen zum Jugendwohnheim "Haydn" für Auszubildende in München
Fragen zum Jugendwohnheim "Nymphenburg" für Auszubildende in
   München
  Fragen zum Heilpädagogischen Heim im München-Johanneskirchen
  Fragen zur Heilpädagogischen Tagesstätte in München-Johanneskirchen
   
  Fragen zur Beratungsstelle Oberbayern in München
  Fragen zur Beratungsstelle Oberpfalz in Regensburg
Fragen zur Beratungsstelle Niederbayern in Straubing
     

Fragen zum Betreuungshof Wasserburg-Rottmoos

Wer kann in Rottmos aufgenommen werden?
Wir nehmen erwachsene Menschen mit einer
Hör- und Sprachbehinderung auf - auch mit Mehrfachbehinderung.

Wir können nicht aufnehmen:
Menschen, die einer geschlossenen Unterbringung bedürfen
Taubblinde Menschen
Menschen in Pflegestufe 2
Menschen mit erheblicher Alkoholerkrankung ohne vorherigen Entzug
Menschen mit Weglauftendenz
Menschen mit Fremd- und Autoaggressionen
Wie wird die Aufnahme / der Aufenthalt finanziert?
Die Kosten werden in der Regel von den zuständigen Sozialhilfeträgern
(z.B. Bezirk, Landschaftsverband) übernommen.
Eigenes Vermögen über 2.500 € wird von den Kostenträgern zur
Finanzierung herangezogen.

Wie sieht der Tagesablauf im Betreuungshof Rottmoos aus?
Der Tagesablauf ist in jedem der vier Wohnbereiche unterschiedlich
gestaltet.
Er orientiert sich an den Bedürfnissen der einzelnen Personen im Wohnbereich:
Im Wohnbereich 1 hat die Förderung zur Eigenständigkeit Vorrang. Hier
   bereiten zum Beispiel die Bewohner ihr Abendessen selbst zu.
Im Wohnbereich 3 mit körperlich schwächeren, älteren Bewohnern gibt es eine
   Mischform: Teils wird das Abendessen geliefert - teils wird selbst gekocht.

Was bedeutet "Tagesstrukturierende Maßnahmen"?
Die Tagesstrukturierenden Maßnahmen sind ein Angebot zur sinnvollen Beschäftigung für Menschen, die keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen (können). Sie füllen das Leben und die Leerzeiten im Alltag.
Tagesstrukturierende Maßnahmen können sein:
- Wandern
- Gymnastik
- Schwimmen
- Basteln
- Bauen
- Gesellschaftsspiele
- Sport
Tagesstrukturierenden Maßnahmen tragen dazu bei, sich nicht vergessen und nutzlos zu fühlen. Sie aktivieren Körper, Geist und Seele und wirken in hohem Maß vorbeugend zur Erhaltung der Gesundheit.

Kann ich mir die Einrichtung einmal anschauen?
Sie können unsere Einrichtung selbstverständlich persönlich anschauen.
Einen Besuch bieten wir gerne nach Terminabsprache an.
Schicken Sie eine E-Mail, faxen Sie oder schreiben Sie.
  Tel:  08071 - 59 69 -0
  Fax: 08071 - 59 69 -51
  e-mail: rottmoos@blwg.de

Ein Tag der offenen Tür findet jedes Jahr im Rahmen unseres Sommerfestes statt.
Termin ist immer der letzte Sonntag im Juni.


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Fragen zur Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) in München-Johanneskirchen

Kann ich mir die Einrichtung einmal anschauen?
Sie können unsere Einrichtung selbstverständlich gerne persönlich kennenlernen. Ein Besuch ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Rufen Sie uns einfach an, schicken uns ein Fax oder eine E-Mail
oder schreiben Sie uns:
  Tel.: 089/95728-5001
  Fax.:089/95728-5000
  E-Mail: hpt.joki@blwg.de

Wie wird die heilpädagogische Maßnahme (die Aufnahme in die HPT) finanziert?
Nach einem persönlichen Kennenlernen stellt die Familie/die Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei dem zuständigen Sozial- oder Jugendhilfeträger (Jugendamt oder örtlicher Sozialhilfeträger). Dazu ist ein HNO-ärztliches oder ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten notwendig. In Einzelfällen ist die Mithilfe des Allgemeinen Sozialdienstes wichtig.
Wir beraten Sie und helfen beim Schreiben/Ausfüllen des Antrages auf Eingliederungshilfe.
Eine Aufnahme in die Einrichtung ist erst nach der Bewilligung des zuständigen Kostenträgers möglich.
Die Eltern werden mit einer so genannten „häuslichen Ersparnis“ an den Kosten des Mittagessens beteiligt.


Was ist das Besondere an einer Heilpädagogischen Tagesstätte
im Vergleich zu einem Regelhort?

Eine Heilpädagogische Tagesstätte wird von Kindern und Jugendlichen besucht, die besondere Probleme und Schwierigkeiten in den verschiedensten Entwicklungsbereichen mitbringen, wie z.B. der Sprache, der Persönlichkeitsentwicklung, des Sozialverhaltens oder der Motorik. Dies macht auch eine spezifische Förderung und einen klar strukturierter Tagessablauf durch geschultes Fachpersonal sowie kleine Gruppen mit maximal 9 Kindern notwendig. Bei Bedarf sind Therapieangebote im Haus möglich. Eine besondere Bedeutung kommt dem regelmäßigen Austausch mit den Eltern zu.

Einen Hort besuchen in der Regel Kinder, deren Eltern berufstätig sind, um Aufsicht, Hausaufgabenbetreuung und Spielangebote zu bekommen. Die Kinder werden in Gruppen von 25 bis 30 Kinder betreut.

Warum ist die Arbeit mit den Eltern so wichtig?
Unsere Arbeit mit den Familien unserer Kinder orientiert sich an der Auffassung, dass die Schwierigkeiten der Kinder nur unter Einbeziehung des zentralen Lernmilieus Familie behandelt werden können. Wir bieten der Familie in regelmäßigen Gesprächen Beratung in Erziehungsfragen und versuchen, sie für die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sensibilisieren. Unsere Eltern- und Familienarbeit beinhaltet:
· Beratung im Umgang mit Verhaltens- und Entwicklungsproblemen des Kindes
· Eltern-Kind-Interaktionsförderung
· Vermittlung individueller Beratungs- und Therapieformen
· Bearbeitung von Problem- und Konfliktstellungen auf Elternebene
· Verbesserung der familiären Kommunikation
· Transparenz der sozialpädagogischen Förderung des Kindes
· Stützende Hilfen bei besonderen sozialen Problemstellungen und Umgang mit
  Behörden und Kostenträgern


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Fragen zum Heilpädagogischen Heim (HPH) in München-Johanneskirchen
Wie viel muss ich bezahlen, wenn mein Kind während der Schulzeit im Wohnheim wohnt?
Das hängt vor allem von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und zu einem geringeren Teil vom zuständigen Kostenträger (Bezirk Oberbayern oder Jugendamt) ab.
Sie können sich ihren Eigenanteil vorab vom zuständigen Kostenträger ausrechnen lassen.
Wir beraten Sie gerne zu den Fragen des Eigenanteils.
Wenn Ihr Kind bei uns im Wohnheim wohnt, hat es auch finanzielle Vorteile: Taschengeld, geg. Bekleidungszuschuß, Zuschüsse für Schullandheim-Aufenthalte und Weihnachtsgeld).
Sie können die Aufwendungen für Ihr Kind von der Lohn-/Einkommensteuer absetzen.


Der tägliche Fahrtweg meines Kindes zur Schule ist sehr weit. Wohnen im Schülerwohnheim würde mein Kind entlasten,- aber was ist wenn es meinem Kind nicht gefällt oder wenn es großes Heimweh bekommt?
Heimweh, gerade am Anfang des Aufenthaltes im Schülerwohnheim, ist ganz normal. Erfahrungsgemäß legt sich dieses Gefühl, wenn Ihr Kind den Rhythmus seines Aufenthaltes in München-Johanneskirchen einmal miterlebt haben (Montag früh bis Freitag nach der Schule in München bleiben, aber dann für ein langes Wochenende nach Hause und in den Schulferien daheim bleiben).

Sehr gern bieten wir Ihrem Kind vor einer endgültigen Aufnahme ein kostenloses „Probewohnen“ von ein bis zwei Wochen an. Dies muss aber in Absprache mit den jeweiligen Schulen (gegebenenfalls abgebende und aufnehmende Schule) geplant werden. Die Kinder haben nach dem Probewohnen eine viel bessere Vorstellung davon, wie der Alltag im Schülerwohnheim aussieht und auch die Eltern (das ist ganz wichtig!) können testen, wie schwer ihnen die vorübergehende Trennung fällt.
Sie können regelmäßig mit Ihrem Kind telefonieren und auch angekündigte Besuche sind bei uns im Schülerwohnheim gar kein Problem.

Was ist, wenn mein Kind krank wird?
Leichtes Unwohlsein oder vorübergehende Unpässlichkeiten, die dazu führen, dass Ihr Kind einmal von der Schule ins Wohnheim geschickt wird, am nächsten Tag aber wieder zur Schule gehen kann, sind kein Problem.
Ist Ihr Kind aber für den Rest der Woche krank geschrieben, dann müssen Sie es abholen, da wir an den Vormittagen keine entsprechende Betreuung anbieten können.

Wenn mein Kind ins Schülerwohnheim geht, kann es seinen Sportverein vor Ort nicht mehr besuchen. Kann mein Kind in München zu einem entsprechenden Verein gehen?
Grundsätzlich ja. Wir unterstützen es, wenn sich Kinder in Sport- oder anderen Vereinen betätigen. Der Besuch dieses Vereins muss aber mit dem Tagesablauf der Wohnheimgruppe abgestimmt werden und darf auch die schulischen Belange nicht stören.
Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Ihr Kind sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in München zu Recht findet (dabei helfen wir natürlich) und alleine zum Verein fahren kann. Eine Begleitperson können wir verständlicherweise nicht abstellen.

Kann ich mir die Einrichtung einmal anschauen?
Sie können unsere Einrichtung selbstverständlich gerne persönlich kennenlernen. Ein Besuch ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns ein Fax oder eine E-Mail
oder schreiben Sie uns:
  Tel.: 089/95728-5201
  Fax.:089/95728-5200
  E-Mail: hph.joki@blwg.de


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Fragen zur Wohngemeinschaft

Wer kann in die Wohngemeinschaft aufgenommen werden?
Wir nehmen hör- und sprachgeschädigte Erwachsene (auch mit Mehrfachbehinderung) auf, die ein möglichst selbständiges Leben in der Gemeinschaft mit anderen Hör- und Sprachgeschädigten führen möchten, sich das dauerhafte Allein-Leben in einer eigenen Wohnung aber noch nicht zutrauen.

Wir können nicht aufnehmen:
Suchtabhängige (z.B. Personen mit einer Alkohol- /Drogenerkrankung)
Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung eine regelmäßige Betreuung brauchen
Auszubildende
Minderjährige
 
Wie groß sind die Zimmer und was kosten sie?
Die Zimmer sind zwischen 12 qmund 20 qm groß und kosten zur Zeit zwischen 227 und 300 € Warmmiete. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist in diesem Preis eingeschlossen.

Wer bezahlt die Miete?
Mieter mit eigenem Einkommen zahlen die Miete selbst. Mieter, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, können beim zuständigen Amt Wohngeld beantragen.

Unternehmen die Mieter etwas zusammen (z.B. gemeinsames Kochen)?
Die Mieter entscheiden selbst, ob sie etwas gemeinsam unternehmen wollen oder nicht.
Einmal im Monat ist Mieterversammlung mit Anwesenheitspflicht.

Kann ich mir die Wohngemeinschaft einmal anschauen?
Sie können die WG selbstverständlich persönlich anschauen.
Ein Besuch ist nach Terminabsprache möglich.
Zum Kennenlernen der WG ist auch ein kurzes Probewohnen möglich.
Schicken Sie eine E-Mail, faxen Sie, rufen Sie an oder schreiben Sie.
Tel:  089 - 54 42 61 -20
Fax: 089 - 54 42 61 -22
  e-mail: jwh.hay@blwg.de (z.H. Fr. Holzer)

Muss ich eigene Möbel mitbringen?
In den Zimmern gibt es bereits Möbel. Wer will, kann aber auch nach Absprache eigene Möbel mitbringen.

Wie lange kann ich in der WG wohnen?
Jeder Mieter erhält einen unbefristeten Mietvertrag. Die Kündigungszeit beträgt 1 Monat zum Monatsende. Die Bewohner wohnen in der Regel mindestens ein halbes Jahr bis mehrere Jahre in der WG. Die Wohngruppe soll aber als Übergang zum Wohnen in der eigenen Wohnung gesehen werden. In regelmäßigen Abständen wird besprochen, ob der Umzug in eine eigene Wohnung sinnvoll ist.

Wie alt sind die Bewohner?
Zur Zeit sind die Bewohner der Wohngemeinschaft zwischen 21 und 37 Jahre alt. Es gibt (außer der Volljährigkeit) keine Altersvoraussetzung; jedoch sollte der Altersunterschied der Bewohner nicht extrem weit auseinander liegen.

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Fragen zur Beratungsstelle Oberbayern, München

Kostet die Beratung etwas?
Die Beratung kostet nichts.

Können Sie für mich dolmetschen?
Nein.
Wir verwenden zwar in unserer Sozialberatung die Gebärdensprache; für reines Dolmetschen wenden Sie sich aber bitte an die Dolmetschervermittlungsstellen.
Die Adressen der Dolmetschervermittlungsstellen finden Sie hier.

Können Sie Dolmetscher vermitteln?
Nein.
Bitte wenden Sie sich an die Dolmetschervermittlungsstellen.
Die Adressen der Dolmetschervermittlungsstellen finden Sie hier


Gibt es eine Schweigepflicht?
Ja.
Personenbezogene Daten und Inhalte dürfen nur dann an Dritte (andere Personen oder Einrichtungen) weitergegeben werden, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung geben.
Die Beraterinnen und Berater und die Sachbearbeiterinnen dürfen nichts über Sie an andere Personen weitererzählen.

Muss ich Mitglied im Gehörlosenverein sein, damit ich eine Beratung bekomme?
Nein.
Die Sprechstunden finden zwar oft in den Räumen der Gehörlosenvereine statt, wir beraten Sie aber auch, wenn Sie kein Vereinsmitglied sind.

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Fragen zur Beratungsstelle Oberpfalz, Regensburg

Kostet die Beratung etwas?
Die Beratung kostet nichts.

Können Sie sich mit mir in Gebärdensprache unterhalten?
Ja.
Ich arbeite seit 20 Jahren in der Beratungsstelle. Ich habe viel Erfahrung in der Kommunikation mit gehörlosen Menschen (Gebärdensprache, Fingeralphabet).

Können Sie Dolmetscher vermitteln?
Ja.
Ich kann ihr Anliegen an die Dolmetschervermittlung weitergeben. Die Vermittlung für die Oberpfalz arbeitet in unseren Räumen.
Die Adressen weiterer Dolmetschervermittlungsstellen finden sie hier.

Gibt es eine Schweigepflicht?
Ja.
Personenbezogene Daten und Inhalte dürfen nur dann an Dritte (andere Personen oder Einrichtungen) weitergegeben werden, wenn Sie eine schriftliche Einverständniserklärung geben.
Die Beraterinnen und Berater und die Sachbearbeiterinnen dürfen nichts über Sie an andere Personen weitererzählen.

Muss ich Mitglied im Gehörlosenverein sein, damit ich eine Beratung bekomme?
Nein.
Die Sprechstunden finden zwar oft in den Räumen der Gehörlosenvereine statt, wir beraten Sie aber auch, wenn Sie kein Vereinsmitglied sind.

Kann ich auch außerhalb der angegeben Sprechzeiten zu Ihnen kommen?
Ja.
Nach vorheriger Terminvereinbarung. Es ist aber auch ein Hausbesuch bei Ihnen möglich.

Können Sie mich z.B. bei Problemen am Arbeitsplatz, beraten, unterstützen und begleiten?
Ja.

Können Sie mir bei allen Problemen helfen?
Nein.
Ich muss oft selbst Rat suchen z. B. bei familiären Problemen, Schuldnerberatung, Suchtberatungsstellen.
Ich kann aber Kontakte für die Lösung dieser Probleme vermitteln.

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Fragen zum Therapeutischen Kleinstheim München

Muß man im Therapeutischen Kleinstheim den Haushalt selber machen?
Ja.
Jeder Bewohner ist selbst verantwortlich für Zimmerputz, Einkauf, Kochen, Abspülen und Wäsche waschen. Dabei gibt es aber Anleitung.
Die Gemeinschaftsräume werden von einer Reinigungskraft geputzt.

Darf man Besucher mitbringen?
Ja.
Besucher sind grundsätzlich erwünscht. Übernachtungsbesuch ist aber nur nach Absprache möglich, da wir kein Gästezimmer haben.

Bekommt man einen Hausschlüssel?
Ja.
Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer und bekommt Wohnungs- und Hausschlüssel.

Darf man abends so lange weggehen, wie man will oder auswärts übernachten?
Ja.
Bei uns wohnen nur erwachsene Hörgeschädigte, die selbst entscheiden, wann sie heimkommen.
Bei längeren Abwesenheiten, wie z. B. Wochenende oder Urlaub, sind Absprachen notwendig.

Wie lange kann man im Therapeutischen Kleinstheim wohnen bleiben?
Die Aufenthaltsdauer ist nicht von vornherein festgelegt.

Kann man später wieder in eine eigene Wohnung ziehen?
Ja.
Wenn der Bewohner so viel Selbständigkeit erreicht hat, wie für eine eigene Wohnung nötig ist und ambulante Hilfen ausreichen, helfen wir bei der Wohnungssuche.

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Fragen zum Jugendwohnheim "Haydn" in München

Wer wohnt im Jugendwohnheim "Haydn"?
Im Jugendwohnheim "Haydn" wohnen Auszubildende des Berufsbildungswerks München für Hör- und Sprachgeschädigte, die volljährig und im letzten Ausbildungsjahr sind. Jugendliche der vorhergehenden Ausbildungsjahre wohnen im Jugendwohnheim "Nymphenburg".

Kann ich (allein oder mit meinen Eltern) das Wohnheim anschauen?
Sie können das Wohnheim selbstverständlich persönlich anschauen.
Ein Besuch ist nach Terminabsprache möglich.
Schicken Sie eine E-mail, faxen, telefonieren oder schreiben sie uns.
   Tel: 089/ 54426120
   Fax: 089/ 54426121
   e-mail: jwh.hay@blwg.de

Wie sieht der Tagesablauf im Jugendwohnheim "Haydn" aus?
Die Auszubildenden werden früh gegen 6 Uhr per Lichtwecker geweckt. Nach dem Aufstehen kümmert sich jeder selbst um sein Frühstück und fährt dann mit der
U-/S-Bahn zum Berufsbildungswerk in München-Johanneskirchen (Ausbildungswerkstätten und Berufschule).
Die Arbeitszeit in München-Johanneskirchen beginnt um 7.30 Uhr und endet um 16.30 Uhr. Danach fahren die Jugendlichen zurück ins Wohnheim. Hier kommen sie um etwa 17:15 Uhr an. Sie kümmern sich selbst um die Zubereitung des Abendessens.
Der Abend ist frei - abgesehen von den Lerngruppen -, die ein- bis zweimal in der Woche zusammenkommen.
Besucher können bis 22 Uhr bleiben.


Wenn ich krank bin: Wer sorgt für die Krankmeldung?
Auszubildende, die krank sind, melden sich per Mail, SMS oder Fax selbst krank.
In Fällen schwerer Krankheit nimmt das Betreuungspersonal des Wohnheims direkt Kontakt mit den Werkstätten bzw. der Berufsschule auf.

Dürfen die Bewohner am Abend weggehen und wie lange?
Alle Bewohner haben einen eigenen Hausschlüssel und können jederzeit ins Wohnheim kommen und gehen.
Natürlich muss jeder Auszubildende seinen Abend so gestalten, dass er am nächsten Tag für die Ausbildung/die Berufsschule ausgeschlafen ist.

Müssen die Bewohner kochen können?
Nicht unbedingt.
Mittags gibt es warmes Essen in München-Johanneskirchen (Ausbildungswerkstätten und Berufsschule).
Wer auch am Abend oder am Wochenende warm Essen will, sollte schon kochen können (Wir bieten Kochkurse an!).
Um den Einkauf und die Zubereitung von Frühstück und Abendessen kümmern sich die Bewohner des Jugendwohnheims selbst.

Wie wird der Aufenthalt im Wohnheim finanziert? Entstehen den Bewohnern Kosten?
In der Regel wird der Aufenthalt im Wohnheim durch das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) finanziert. Das Arbeitsamt zahlt neben den Ausbildungs- und Unterbringungskosten auch ein Taschengeld.
Im Wohnheim bekommen die Bewohner wöchentlich Geld für die Selbstverpflegung.
Nur die - geringen - Gebühren für die Internet-, Fax/Tel- oder Waschmaschinenbenutzung müssen die Auszubildenden selbst tragen.

Welche Lernangebote gibt es?
Im letzten Ausbildungsjahr ist es sehr wichtig, sich gut auf die Prüfung vorzubereiten. Es gibt für alle Berufsgruppen Lerngruppen. Die Lerngruppen kommen 1-2 mal wöchentlich zusammen. Bei Bedarf ist auch eine Einzelförderung möglich.
Wir unterstützen unsere Auszubildenden bei ihren Bewerbungen und bei der Wohnungssuche.

Welche Freizeitangebote gibt es?
Für die Freizeit gibt es Dart, Billard, Kicker, Internet, Computer, Fernsehen mit DVD und verschiedene Spiele.
Jede Woche findet ein DVD-Abend und alle vier Wochen ein Stammtisch mit Cocktails statt.
Feiern und Ausflüge organisieren Auszubildende und Betreuer gemeinsam nach Wunsch und Bedarf.

Ist das Wohnheim das ganze Jahr über geöffnet?
Nein.
In der Regel ist das Wohnheim jedes zweite Wochenende und in den Urlaubszeiten des Berufsbildungswerks geschlossen.

Wer putzt mein Zimmer? Wer wäscht meine Wäsche?
Die Zimmer werden einmal in der Woche vom Reinigungsdienst geputzt. In der Zwischenzeit muss jeder sein Zimmer selbst sauber und in Ordnung halten.
Ihre Wäsche können die Auszubildenden in der hauseigenen Waschküche mit Waschmaschinen und Wäschetrockner waschen.
Die Bettwäsche kann vom Haus gestellt und gewaschen werden.

Gibt es immer eine Ansprechperson im Wohnheim?
Das Wohnheimbüro ist immer ab 16:00 Uhr durchgehend bis zum nächsten Tag früh um 8:00 Uhr besetzt. Auch an den offenen Wochenenden ist immer eine Ansprechperson anwesend (ausgenommen in den Pausenzeiten am Wochenende).


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Fragen zum Jugendwohnheim Nymphenburg
Dürfen die Heimbewohner abends solange und so oft weg gehen wie sie wollen?
Nein! Oberstes Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung. Wir achten darauf, dass dieses Ziel erreicht wird. Unser Haus wird um 22.00 Uhr geschlossen. Besucher müssen dann gehen und Heimbewohner unter 18 müssen im Haus sein. Volljährige Heimbewohner können sich einen Hausschlüssel ausleihen und länger weggehen.
Wer die ganze Nacht unterwegs ist, kann morgens nicht ausgeschlafen in die Arbeit gehen.
Die Mitarbeiter des Heimes erkundigen sich regelmäßig bei den Ausbildern und Lehrern des BBW’ s ob bei den Jugendlichen alles in Ordnung ist. Wenn nicht, bekommen volljährige Heimbewohner keinen Hausschlüssel mehr oder es werden Ausgehverbote ausgesprochen.

Müssen Heimbewohner alle Angebote der Erzieher mitmachen?
Nein! Es gibt nur zwei verpflichtende Veranstaltungen:
- Die Heimversammlung
   Alle Heimbewohner müssen an der Heimversammlung teilnehmen. Sie findet
   einmal im Monat statt. Dabei werden wichtige interne und externe Neuigkeiten,
   Veränderungen und Probleme besprochen.
- Die Lernzeit
   Alle neuen Heimbewohner, die im September zu uns kommen, müssen an der
   Lernzeit teilnehmen.
   Die Lernzeit findet einmal wöchentlich statt.

Sind Jungs und Mädchen im Wohnheim getrennt?
Ja! Während des Tages und bis 22. 00 Uhr dürfen sie sich gegenseitig besuchen. Wir achten besonders darauf, dass die Privatsphäre geschützt bleibt. Sobald sich die Mehrheit der Heimbewohner für ein Besuchsverbot entscheidet, wird dem Rechnung getragen.

Darf im Jugendwohnheim geraucht und Alkohol getrunken werden?
Heimbewohner unter 16 Jahren dürfen im Haus nicht rauchen und keinen Alkohol trinken, so wie es das Jugendschutzgesetz vorschreibt.
Für über 16-jährige ist das Rauchen ist nur in der Disco erlaubt.
Im Wohnheim wird Bier verkauft. Wir sehen im kontrollierten Bierkonsum eine größere Möglichkeit der Einflussnahme, als in der heimlichen Trinkerei außerhalb des Hauses.
Im Jugendwohnheim werden bedeutend mehr alkoholfreie als alkoholische Getränke getrunken.

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